Die SAV

Die Schweizerische Agrotechnische Vereinigung SAV AAS ist eine Vereinigung mit Sitz der Geschäftsstelle in 8594 Güttingen, Hörnlistrasse 11, c/o Langenegger Treuhand AG.

Die Vereinigung bezweckt, die Interessen aller mit der Landwirtschaft in Verbindung stehender Institutionen und Firmen der Landmaschinenbranche, des landw. Bauwesens und der landw. Hilfsmittel wahrzunehmen und gegen aussen zu vertreten.

Im Einzelnen:
- Planung und Durchführung gemeinsamer Ausstellungen
- Kollektive Beschickung öffentlicher Vorführungen
- Förderung des landw. Versuchswesens
- Förderung landw. Nachwuchsorganisationen
- Zusammenarbeit mit landw. Verbänden und Organisationen
- Vermittlung von Geschäftsverbindungen
- Die Vereinigung ist politisch und konfessionell neutral

Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche und juristische Person mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein werden. Die gleichzeitige Mitgliedschaft bei ähnlichen Verbänden oder Interessengruppen ist freigestellt. Über schriftliche Aufnahmegesuche entscheidet der Vorstand. Er kann die Aufnahme ohne Grundangabe verweigern. Gegen den ablehnenden Entscheid des Vorstandes steht dem Betroffenen binnen dreissig Tagen nach Erhalt der Mitteilung das Recht zum Rekurs an die nächste Generalversammlung zu. Über die Namen der Mitglieder ist ein Verzeichnis zu führen, das jedem Mitglied zugänglich ist. Die Generalversammlung kann natürliche Personen zu Ehren- und Freimitgliedern ernennen, welche an Versammlungen teilnehmen können, jedoch kein Stimmrecht haben.

Die Eintrittsgebühr beträgt Fr. 350.00.

Die Mitglieder haben an die der Vereinigung erwachsenden Kosten einen jährlichen Mitgliederbeitrag  von Fr. 120.00 zu leisten. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Vereinigung zu wahren, die Statuten zu beachten, Vereinsbeschlüssen nachzuleben und sich den Anordnungen der Vereinigungsleitung zu unterziehen.

Organisation der Vereinigung
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- die Kontrollstelle

Die Generalversammlung
Die Mitglieder werden jährlich zu einer ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Diese soll in den ersten sechs Monaten des laufenden Vereinsjahres durchgeführt werden.

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Der Präsident wird von der Versammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand versammelt sich mindestens zweimal jährlich zu Vorstandsitzungen. Er bereitet die Unterlagen für die Generalversammlung vor. Der Vorstand ist für sämtliche Geschäfte zuständig, die nicht einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand kann Auszeichnungen verleihen.Der Vorstand und die zwei Rechnungsrevisoren werden durch die Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl kann einzeln oder in globo erfolgen. Wenn nichts anderes verlangt wird, erfolgen die Wahlen durch Handmehr. Ersatzwahlen während einer laufenden Amtsdauer erfolgen nur für den Rest dieser Amtsdauer.